Häufige Fragen

Pflegegrad, Entlastungsbetrag
und Hilfe im Alltag

Die Fragen, die uns Familien in Hainburg und Seligenstadt am häufigsten stellen – verständlich beantwortet, ohne Behördendeutsch.

Der Entlastungsbetrag

Was ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro?

Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro. Er steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden. Rechtsgrundlage ist § 45b SGB XI.

Gedacht ist er dafür, pflegende Angehörige zu entlasten und den Alltag der pflegebedürftigen Person selbstständiger zu gestalten – zum Beispiel durch Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder gemeinsame Zeit.

Bekomme ich die 131 Euro auf mein Konto ausgezahlt?

Nein. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er ist zweckgebunden und funktioniert als Kostenerstattung: Sie nehmen eine Leistung in Anspruch, reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und bekommen das Geld erstattet.

Einfacher geht es, wenn der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Dann unterschreiben Sie einmalig eine Abtretungserklärung und müssen selbst nichts mehr einreichen.

Wofür darf ich den Entlastungsbetrag verwenden?

Für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dazu gehören unter anderem:

  • Hilfe im Haushalt – Reinigung, Wäsche, Aufräumen
  • Einkaufshilfe und Begleitung zum Supermarkt
  • Begleitung zu Arzt-, Behörden- oder Friseurterminen
  • Gesellschaft, Spaziergänge, gemeinsame Beschäftigung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Nicht erstattungsfähig sind zum Beispiel Handwerkerleistungen, Gartenarbeit oder die Instandhaltung des Gebäudes.

Verliere ich Pflegegeld, wenn ich den Entlastungsbetrag nutze?

Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine eigenständige Leistung und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Er kommt zusätzlich hinzu – auch dann, wenn Sie bereits andere Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Er lässt sich außerdem mit Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren, weil es sich um verschiedene Leistungstöpfe handelt.

Was passiert, wenn ich das Budget nicht nutze?

Nicht genutztes Budget verfällt nicht sofort. Es kann angespart und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Danach verfällt es endgültig.

In der Praxis lassen viele Familien dieses Geld ungenutzt liegen, weil sie nicht wissen, dass es ihnen zusteht. Es lohnt sich, bei der Pflegekasse nachzufragen, ob noch Beträge aus dem Vorjahr offen sind.

Gibt es über die 131 Euro hinaus noch mehr Budget?

Ja, ab Pflegegrad 2 gibt es zwei weitere Möglichkeiten:

Umwandlungsanspruch: Wenn Sie Ihre Pflegesachleistung nicht vollständig für einen Pflegedienst ausschöpfen, können Sie bis zu 40 Prozent davon zusätzlich für Alltagsunterstützung einsetzen. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318 Euro monatlich – zusammen mit dem Entlastungsbetrag also bis zu 449 Euro.

Verhinderungspflege: Ein jährliches Budget für den Fall, dass die Hauptpflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht.

Wir prüfen im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam, welche Budgets bei Ihnen tatsächlich verfügbar sind.

Der Pflegegrad

Ich habe noch keinen Pflegegrad – wie beantrage ich einen?

Der erste Schritt ist einfacher, als viele denken: Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und sagen Sie, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchten. Das Datum dieses Anrufs gilt bereits als Antragsdatum.

Danach kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause und schaut sich Ihre Situation an. Halten Sie dafür Arztbriefe und Befunde bereit. Angehörige dürfen und sollten dabei sein.

Wir begleiten Sie kostenlos durch diesen Prozess, wenn Sie möchten.

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?

Führen Sie in den zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch: Notieren Sie täglich, wo Hilfe nötig war und wie lange sie gedauert hat.

Der wichtigste Hinweis: Schildern Sie die schwierigen Tage, nicht die guten. Viele Menschen strengen sich beim Gutachtertermin besonders an und wirken dadurch selbstständiger, als sie im Alltag tatsächlich sind. Das führt regelmäßig zu einer zu niedrigen Einstufung.

Mein Antrag wurde abgelehnt – was nun?

Sie haben vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Das lohnt sich häufig: Ein gut begründeter Widerspruch führt oft zu einer höheren Einstufung.

Lassen Sie sich das Gutachten von der Pflegekasse zuschicken und prüfen Sie, an welchen Stellen Ihre tatsächliche Situation nicht richtig erfasst wurde. Gern unterstützen wir Sie dabei.

Steht mir der Entlastungsbetrag auch mit Pflegegrad 1 zu?

Ja. Der Entlastungsbetrag ist die Leistung, die allen Pflegegraden zusteht – auch Pflegegrad 1. Gerade hier macht er oft den Unterschied zwischen „allein zurechtkommen müssen" und echter Unterstützung im Alltag.

Unsere Leistungen und Kosten

Was kostet die Unterstützung bei Ihnen?

Unser Stundensatz beträgt 29 Euro. Dazu kommt eine Fahrtkostenpauschale von 6 Euro je Einsatz innerhalb von Hainburg und Seligenstadt.

Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse diesen Betrag in vielen Fällen vollständig, sodass für Sie kein Eigenanteil bleibt. Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist kostenlos und unverbindlich.

Muss ich in Vorleistung gehen oder Rechnungen einreichen?

Nein. Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung, danach rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um keinen Papierkram kümmern.

Kommt immer dieselbe Person zu mir?

Ja, das ist uns besonders wichtig. Sie bekommen eine feste Bezugsperson, die Sie kennenlernt, Ihre Gewohnheiten kennt und der Sie vertrauen können – keine wechselnden Fremden.

Übernehmen Sie auch Pflege, zum Beispiel beim Waschen?

Nein. Wir bieten Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung an, keine körperbezogene Pflege. Für Grundpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.

Beides lässt sich gut kombinieren: Der Pflegedienst übernimmt die Pflege, wir sind für Alltag, Begleitung und Gesellschaft da – auch abends und am Wochenende.

In welchen Orten sind Sie tätig?

Wir sind in Hainburg und Seligenstadt sowie im näheren Umland unterwegs. Da wir selbst aus Hainburg kommen, sind die Wege kurz und wir sind auch kurzfristig für Sie da.

Wie schnell können Sie anfangen?

Melden Sie sich einfach telefonisch oder per WhatsApp. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und welche Leistungen der Pflegekasse für Sie in Frage kommen. Danach stellen wir Ihnen Ihre Bezugsperson vor, und die Betreuung kann beginnen.

Alle Angaben auf dieser Seite entsprechen dem gesetzlichen Stand 2026 und dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Beratung durch Ihre Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt. Maßgeblich ist immer die Auskunft Ihrer Pflegekasse zu Ihrem konkreten Fall.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir nehmen uns Zeit und erklären alles in Ruhe. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.